Klarstellung zur Hundehaltungsverordnung

Wappen von Solnhofen

Nachdem es vermehrt Nachfragen bzgl. der neu erlassenen Hundehaltungsverordnung gibt und auch einige Gerüchte im Umlauf sind, die nicht der Wahrheit (bzw. dem Verordnungstext) entsprechen, folgende Klarstellungen:

 

1) Für Kampfhunde gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht im gesamten Gemeindegebiet . Zudem dürfen Kampfhunde Kinderspielplätze nicht betreten.

 

2) Für große Hunde (=erwachsene Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm) gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen Solnhofen, Eßlingen, Hochholz und Solnhofer Bruch. Außerhalb der Bebauung gilt diese Anleinpflicht nicht! Zudem dürfen große Hunde Kinderspielplätze nicht betreten.

 

Den gesamten Verordnungstext können Sie hier abrufen!

 

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

 

 

drucken nach oben