Die Grundsteuer muss ab 1. Januar 2025 aufgrund des im Jahr 2021 beschlossenen Bayerischen Grundsteuergesetzes neu erhoben werden. Hierzu ist mit Stichtag 1. Januar 2022 eine Hauptfeststellung durchzuführen, die von allen (Mit-)Eigentümern eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft abzugeben ist.
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Zudem können Sie sich hier einen Flyer mit relevanten Informationen downloaden, außerdem hier eine Übersicht von häufig gestellten Fragen (FAQs).
Weiterführende Informationen, die zudem ständig aktualisiert werden, erhalten Sie zudem unter www.grundsteuer.bayern.de.