Weiterhin Aufstallungspflicht für Geflügelhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

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Aufhebung des Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes der Geflügelpest im Landkreis – Aufstallungspflicht bleibt landkreisweit bestehen

 

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet, welche aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen angeordnet werden mussten, mit Wirkung vom 14.03.2021 aufgehoben werden können. Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden sonstigen Erzeugnissen ist wieder erlaubt.

 

Die Aufstallungspflicht bleibt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aber aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens, sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel, in ganz Bayern weiterhin bestehen.

 

Mehr Informationen zur Aufstallungspflicht gibt es auf der Homepage des Landratsamtes. Bei Fragen steht das Veterinäramt im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen unter 09141 902-271 gerne zur Verfügung.

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